Funken vom Erbeskopf (SOTA DM/RP-158) - Genehmigung erforderlich!
Wie sich kürzlich herausstellte, ist für Funkbetrieb auf dem Erbeskopf zwingend eine Genehmigung erforderlich. Rund um die Radarstation der Bundeswehr existiert ein sog. "Schutzbereich" mit 5 km Radius. Innerhalb dieses Bereichs darf laut der zuständigen Behörde (Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr) nicht ohne Genehmigung gefunkt werden. Ich habe, als zuständiger Regionalmanager für DM/RP, bereits seit einigen Monaten Kontakt mit der Behörde und auch mit dem Betreiber der Anlage vor Ort. Bei einem Ortstermin im Dezember 2018 habe ich eine typische SOTA-Aktivierung von Kurzwelle bis 70 cm vorgeführt. Da es dabei zu keiner Störung der Bundeswehranlage kam, wird die Behörde Genehmigungen für SOTA-Aktivierungen erteilen. Die Behörde will informiert sein, wer wann vor Ort ist, um auf eventuelle Störungen sofort reagieren zu können. Weiterhin muss man bestätigen, dass man sich mit den "Rahmenbedingungen" einverstanden erklärt.