BNetzA: 60m-Band ab sofort für Klasse A in Deutschland erlaubt
Die Weltfunkkonferenz 2015 der Internationalen Telekommunikationsunion (ITU) hat für den Amateurfunkdienst eine sekundäre Zuweisung im Frequenzbereich 5351,5 – 5366,5 kHz beschlossen. Im Hinblick auf die insoweit erforderlichen Anpassungen der Frequenzverordnung und der Anlage 1 der Amateurfunkverordnung (AFuV), mit denen die Nutzung des vorgenannten Frequenzbereichs im Sinne des § 5 Abs. 3 des Amateurfunkgesetzes (AFuG) und des § 9 Abs. 2 der AFuV mittelfristig gestattet werden soll, wird hiermit im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) und dem Bundesministerium der Verteidigung (BMVg) die Nutzung des Frequenzbereichs 5351,5 – 5366,5 kHz im Amateurfunk im Vorgriff auf die vorgenannten Anpassungen ab sofort geduldet. Die geduldeten Nutzungen müssen dabei den nachfolgenden Nutzungsbestimmungen entsprechen. Mit dem Inkrafttreten der Anpassung der AFuV an den obigen Beschluss der Weltfunkkonferenz 2015 wird diese Regelung gegenstandslos.